Covidmaßnahmen in der Schule

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!

 Mit Montag, 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
  • Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt. An unserer Schule findet die wöchentliche PCR Testung jeweils am Montag statt. 
  • Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil (zB. weil sie krank sind), haben sie einen gültigen PCR Test vorzulegen, sobald sie die Schule wieder besuchen. AG - Testungen werden an der Schule bei Bedarf durchgeführt.  

Hygienevorschriften im Schulgebäude

  • Im Eingangsbereich wird eine für Kinder geeignete Desinfektionslösung unter Aufsicht eines Erwachsenen zum Einsatz kommen.
  • Häufiges Händewaschen (nach Eintritt in die Klasse, öfters im Unterricht selbst, in der Betreuung, usw.) und die Durchlüftung der Räume ist angeordnet und wird von den Lehr- und Betreuungspersonen kontrolliert
  • Die in der Schule angebrachten COVID-PLAKATE sind von allen zu beachten.
  • Die Vorgaben des Hygienehandbuches sind von allen in der Schule tätigen Personengruppen (Lehr-, Betreuungs-, Reinigungspersonal) strikt einzuhalten.

Zugang und Einlass ins Schulhaus/Organisation allgemein

  • Der untere Eingang ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Kinder passieren unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Mindestabstandes den Eingang. Dort befindet sich eine Desinfektionsstation, wo unter Aufsicht des Schulwartes die Hände desinfiziert werden. Eine Aufsicht durch Lehrkräfte ist auch in den Klassenräumen ab 7.30 Uhr gegeben.
  • Die Pausenregelung, das Entlassen aus dem Schulgebäude sowie das Mittagessen erfolgen etappenweise, um eine größeres Ansammlung von Schülern zu vermeiden. 
  • Das Betreten von Schulräumlichkeiten durch schulfremde Personen ist wieder möglich. 
  • Alle schulfremden Personen haben sich vor dem Zutritt ins Schulgebäude anzumelden und den Grund ihres Besuchs bekanntzugeben.

 

 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte!

Mit freundlichen Grüßen, Michaela Leeb-Hebaus