Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung:                       

 

Hinweis: Personenbezogene Bezeichnungen, wie z.B. „Schüler“ oder „Lehrer“ umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

 

Gesetze, die Schulordnung betreffend:

Pflichten der Schüler:                                       §43 Abs. 1        Schulunterrichtsgesetz
Schulordnung und Hausordnung:                      §44                   Schulunterrichtsgesetz
Fernbleiben von der Schule:                             §45                   Schulunterrichtsgesetz
Aufsichtserlass

 

Vereinbarungen sichern und verbessern die Schulqualität

Die Schule ist Arbeitsplatz und Ort der Begegnung für Schüler, Lehrer und Eltern (Erziehungsberechtigte). Um das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima möglichst angenehm zu gestalten, ergeben sich für alle Schulpartner Rechte und Pflichten.

 

Allgemeines 

  • Die Schulordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule. Sie wird im Schulforum beschlossen, den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gebracht und mit den Schülern besprochen.
  • Die von jeder Klasse mit dem Klassenlehrer erarbeitete Klassenordnung und die Verhaltensregeln sind Bestandteil der Schulordnung und von allen einzuhalten.
  • Die Erziehung der Kinder ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern/Erziehungsberechtigten.
  • Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Schulgebäude den Schülern sowie den Lehrern vorbehalten. Deshalb sind die Schüler vor dem Schultor zu verabschieden und zu erwarten.
  • Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe abgelegt. Die Straßenschuhe werden geordnet hingestellt, die Hausschuhe kommen auf die Ablage unter den Garderobenbänken. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
  • Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten alle Kleidungsstücke mit dem
    Namen
    des Schülers versehen werden.
  • Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrer begegnen einander freundlich und höflich. Auf andere zu achten, ihnen wenn nötig, zu helfen, Türen aufzuhalten oder einander zu grüßen, sind selbstverständliche Umgangsformen. Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und in Streitfällen schlichtend einzugreifen, ist an unserer Schule erwünscht.


Aufenthalt in der Schule

  • Das offizielle Betreten des Schulhauses erfolgt ab 7.45 Uhr. In Ausnahmefällen (z.B. bei sehr schlechtem Wetter) wird den Schülern ein früheres Betreten der Garderobe unter Aufsicht des Schulwartes ermöglicht. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen bleibt jedoch bis 7.45 Uhr untersagt.
  • An der Schule wird eine Frühbetreuung angeboten. Diese beginnt um 7 Uhr und endet mit der Beaufsichtigung der Kinder durch den Lehrer. Kinder, die in die Frühbetreuung kommen, benutzen den Eingang über die Aula. Für die Frühbetreuung müssen die Schüler bei der verantwortlichen Person angemeldet werden.
  • Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrer beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn und endet mit Unterrichtsschluss laut Stundenplan beim Verlassen des Schulhauses. In den Pausen wird die Aufsicht laut dem aktuellen Dienstplan (liegt im Konferenzzimmer und der Direktion auf) in Form eines Gangdienstes wahrgenommen.
  • Die Schule darf nur durch den unteren Eingang betreten und verlassen werden. (Ausnahmen sind Nutzung des Schulgebäudes außerhalb des normalen Schulbetriebs, z.B.: Musikschule, Veranstaltungen in der Aula, ...)

  • Zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn sollten alle Schüler in den Klassen sein um sich auf den Unterricht vorzubereiten.
     
  • Während des Unterrichtes darf der Schüler die Klasse oder einen anderen Unterrichtsraum (Werkraum, Turnsaal, …)  nur mit Genehmigung des Lehrers verlassen. Dies gilt sinngemäß auch für Schulveranstaltungen. Verlässt ein Schüler unerlaubt den Unterricht, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten - oder bei Unerreichbarkeit - die Polizei benachrichtigt.
     
  • Nach dem Unterricht oder der Nachmittagsbetreuung ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen. Falls ein weiterer Aufenthalt notwendig ist (z.B. Musikschulunterricht) übernehmen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
  • Das Betreten der Schulliegenschaft außerhalb des Schul- und Tagesheim-betriebes ist schulfremden Personen grundsätzlich verboten.
    Schulfremde Personen haben beim Betreten des Gebäudes ihre Anwesenheit der Schulleitung zu melden!
    Schulfremde Personen, die keine Genehmigung zur Nutzung vorweisen können, können auch der Liegenschaft verwiesen werden.

  • Bei Abendveranstaltungen für Eltern/Erziehungsberechtigte (Schulforum, Sprechtag,...) gibt es keine Beaufsichtigung der Kinder durch Lehrer. Eltern/Erziehungsberechtigte sind für ihr eigenes Kind verantwortlich.

  • Bei Schulveranstaltungen werden Ort, Beginn und Ende bekannt gegeben.    Die gesetzliche Beaufsichtigung ist gewährleistet. Aufsichtserlass!

 

Rechte und Pflichten der Lehrer 

  • Die Lehrpersonen haben die in den vorgesehenen Schulgesetzen verankerten Vorschriften zu beachten und den Unterricht kindgerecht und zeitgemäß mit unterschiedlichen Lernmöglichkeiten zu gestalten. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Lerntempo sowie Stärken und Schwächen der einzelnen Schüler gelegt werden.
  • Für sämtliche Anliegen der Eltern/Erziehungsberechtigten sind die Klassenlehrer, die Fachlehrer bzw. die Schulleiterin erste Anlaufstelle.
  • Die Klassenlehrer informieren Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigten über Lernziele, Beurteilungskriterien und Leistungsstand
  • Gesprächstermine bzw. Termine nach telefonischer Vereinbarung werden angeboten. Besprechungen vor dem Unterricht bzw. in den Pausen sind auf Grund der Aufsichtspflicht nicht möglich.
  • Ein Informationsaustausch (Unterrichtsentfall, besondere Vorkommnisse, …) kann auch über Skooly/Email stattfinden. 

Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
  • Sie haben das Recht auf Anhörung und zur Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Bei Problemen, Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten haben die Eltern/Erziehungsberechtigten den Kontakt zum Klassenlehrer aufzunehmen. Gemeinsam werden Möglichkeiten und Maßnahmen zur Überwindung von Problemen gesucht. 
  • Eltern sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers einzuwirken, sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen.

  • Sie werden ersucht, täglich das Mitteilungsheft, (die Infomappe, den Briefkasten) oder Eintragungen in Skooly/Email zu kontrollieren.
  • Ein Informationsaustausch (Krankmeldung, Turnunterricht – Befreiung, …) kann auch über Skooly/Email stattfinden. 

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben jede Änderung, die den Schüler betreffen (Adresse, Telefonnummer,...), unverzüglich dem Klassenlehrer bzw. in der Direktion zu melden.
  • Ansteckende Krankheiten bzw. auch Lausbefall sind der Schulleitung aber auch der Tagesheimleitung unverzüglich zu melden!
  • Bei Beschädigung fremden Eigentums sind die Eltern um Schadenersatz bemüht.

  

Rechte und Pflichten der Schüler 

  • Der Schüler muss zum Unterricht pünktlich erscheinen und regelmäßig daran teilnehmen (Schulpflicht!). Auch verbindliche und unverbindliche Übungen, für die der Schüler angemeldet ist, müssen regelmäßig besucht werden.

  • Der Schüler hat die nötigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in Ordnung zu halten. Er soll seine Arbeitsmittel und die schulischen Einrichtungen schonend behandeln.

  • Schäden, die nicht durch natürliche Abnützung entstehen, sind zu melden.
  • Die dem Schüler aufgetragenen Übungen sind sorgfältig und genau zu erledigen und dem Lehrer zur Kontrolle und Korrektur vorzulegen.

  • Der Umgang zwischen Schülern, Lehrern und Eltern/Erziehungsberechtigten soll in höflicher, sachlicher und freundlicher Form erfolgen.
  • Auf eine gewählte Sprache innerhalb, aber auch außerhalb des Unterrichts ist zu achten und auf beleidigende Ausdrücke oder Gesten ist zu verzichtenSchimpfwörter sind zu vermeiden und körperliche Angriffe gegen Mitschüler oder sogar Lehrkräfte sind sofort zu unterlassen. Bei Unstimmigkeiten und Streit sollen sich alle Beteiligten um eine gemeinsame Lösung bemühen.
  • Laufen, Raufen und Herumtollen in den Gängen und den Klassenräumen ist wegen der Unfall- und Verletzungsgefahr nicht gestattet.
  • Gänge und Klosettanlagen müssen sauber gehalten werden.

  • Glasflaschen und Kaugummis sind im Schulgebäude verboten.
  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Missachtung der Vorschrift sind diese dem Lehrer auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen.
    Sicherheitsgefährdende Gegenstände müssen dem Schüler sofort abgenommen und dürfen nur den Eltern/dem Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden.

  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen/Notfalluhren/Smartwatches durch die Schüler ist in der Schule und im Tagesheim untersagt. Werden diese mitgebracht, sind sie auszuschalten und in der Tasche zu verstauen. Es besteht keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Pädagoginnen oder Pädagogen bei eventuellen Beschädigungen oder Verlusten!

  • Den Anweisungen aller Pädagoginnen, Pädagogen und der Schulwarte ist Folge zu leisten.

 

Nachmittagsbetreuung 

  • Die Nachmittagsbetreuung (Tagesheimbetrieb) wird von der Gemeinde installiert und durch eigens dafür vorgesehenes Personal verwaltet.
  • Die gegenstandsbezogene Lernzeit wird von Pädagogen der Schule durchgeführt.
  • Die Kosten für Betreuung und Verköstigung werden monatlich berechnet und den Eltern zur zeitgerechten Überweisung mitgeteilt.
  • Eine Störung der Lernzeit ist zu vermeiden, die vorgegebenen Abholzeiten sind zu berücksichtigen.
  • Das Fehlen des Kindes soll auch der Tagesheimleitung zeitgerecht mitgeteilt werden.

  • Die Verwendung eines Mobiltelefons/Notfalluhr/Smart-Watch ist auch während der Nachmittagsbetreuung untersagt



Fernbleiben vom Unterricht

(SchUG § 45)

  • Rechtfertigungsgründe:
    • Erkrankung des Schülers (auch Kopflausbefall)
    • Ansteckungsgefahr bei Erkrankung von Hausangehörigen des Schülers
    • Außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers (Taufe, Hochzeit, Begräbnis…)
    • Ungangbarkeit des Schulweges (extreme Witterungsverhältnisse)
    • bei der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen (§ 11 Abs. 6)

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Schule bei Fernbleiben vom Unterricht umgehend zu benachrichtigen und den Verhinderungsgrund bekannt zu geben. (Tel. 02683 / 8664).
    Anruf durch den Schüler selbst oder mündliche Entschuldigung durch andere Minderjährige ist nicht ausreichend. In besonderen Fällen und bei längerem Fernbleiben (länger als eine Woche) hat die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu erfolgen. Das gilt auch für die verbindlichen und unverbindlichen Übungen. In Absprache mit dem Lehrer soll versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
  • Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann erteilt werden. Auf Ansuchen der Eltern/des Erziehungsberechtigten kann für einzelne Stunden die Klassenlehrerin, bis zu einer Woche die Schulleiterin die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
  • Für ein Fernbleiben von mehr als einer Woche muss über die Schule ein formloses Ansuchen an die Bildungsdirektion mit Begründung und genauem Zeitpunkt gestellt werden. Das sollte aber nicht in der Form ausgenützt werden, dass Urlaube in die Schulzeit reichen.
  • Das unentschuldigte Fernbleiben von schulpflichtigen Kindern wird als Verwaltungsübertretung durch die Bezirksverwaltungsbehörde geahndet. Die Erziehungsberechtigten tragen nämlich die Verantwortung, dass ihr Kind die Schule auch tatsächlich besucht.
  • Arztbesuche ohne akutem Anlass sollten unbedingt in der schulfreien Zeit erfolgen!

 

Schulweg 

  • Die Schüler benutzen den Schulweg durch die Schulgasse. Die Schulgasse darf nur von Anrainern bzw. Lehrpersonal befahren werden!
  • Die Mitnahme von Skootern, Kickboards, Roller, Snakeboards, Skateboards, Rollerblades, Rollschuhen, Fahrrädern u. dgl. ist zu unterlassen! (Siehe StVO)!
    Ausnahme: In Begleitung von Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. im Rahmen des Schulunterrichts bei sportlichen Aktivitäten.
  • Um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, ist es wichtig, helle bzw. auffallende Kleidung oder eine Warnweste zu tragen.

 

Sicherheitsbestimmungen 

  • Das Rauchen ist am gesamten Schulgelände untersagt.
  • Klassenfenster oder Jalousien dürfen nur vom Lehrer oder in seinem Auftrag geöffnet oder bedient werden. Das Hinauslehnen oder das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht erlaubt.

  • Stört ein Schüler oder eine Schülerin den geordneten Ablauf einer Schulveranstaltung oder wird durch sein Verhalten die eigene oder die körperliche Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, so kann er/sie von dieser Schulveranstaltung ausgeschlossen oder eine Teilnahme daran untersagt werden. Während dieser Zeit wird der Betroffene jedoch einer anderen Klasse zugeteilt und hat dort den Unterricht zu besuchen!

  • Im Sportunterricht muss Turnkleidung, einschließlich der Turnschuhe, getragen werden. Diese ist aus hygienischen Gründen regelmäßig zu reinigen. Turnschuhe dienen auch der Sicherheit und Gesundheit. Schmuck und Uhren stellen eine Gefährdung im Sportunterricht dar und dürfen beim Turnen nicht getragen werden. Auch Ohrringe und Piercings müssen abgenommen oder mit Pflaster abgedeckt werden. Freundschaftsbänder (oder ähnliches), die nicht abgenommen werden können, sind durch Schweißbänder abzudecken. Lange Haare sollen im Turnunterricht mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
    Keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Lehrer bei Diebstahl,
    Beschädigung oder Verlust von Wertgegenständen!
  • Turngeräte dürfen ohne Genehmigung des Lehrers nicht verwendet werden.

  • Halten sich die Schüler nicht an Regeln oder beschädigen mutwillig das Gemeindeeigentum, müssen die angerichteten Schäden ersetzt oder wiedergutgemacht werden - bzw. haben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
  • Aus Sicherheitsgründen darf auf Gängen und im Stiegenhaus nicht gelaufen werden.
  • Ereignisse, die die Sicherheit der in der Schule anwesenden Personen gefährden können, sind unverzüglich der Schulleitung oder dem Lehrpersonal zu melden.

  • Bei Katastrophenfällen haben sich die Schüler strikt an die Weisungen der Pädagogen zu halten. Die für den Ernstfall vorgesehenen Fluchtwege sind zu benützen.
  • Sammelpunkte sind am Gelände markiert und jeder Klasse zugeteilt. Lehrer sind verpflichtet, die Anwesenheit aller Schüler zu kontrollieren.
  • Evakuierungsübungen sind durchzuführen.

 

 

Die Schul- und Hausordnung ist für jeden Schulpartner deutlich sichtbar im Schulgebäude anzubringen.

Sie wurde vom Schulforum am 19. Oktober 2021
 in dieser Form beschlossen.